Jeanneau EX 34 Cabin
- Bj. 2026
- 10.71 × 3.24 m
- 300 PS
Romanshorn, Schweiz
Romanshorn, Schweiz
Steckborn, Schweiz
88090 Immenstaad, Deutschland
Goldach, Schweiz
Steckborn, Schweiz
Hörnlibuck / Staad, Schweiz
Steckborn, Schweiz
Hilzingen, Deutschland
Steckborn, Schweiz
Romanshorn, Schweiz
Hard, Österreich
Steckborn, Schweiz
Überlingen, Deutschland
Überlingen, Deutschland
Bodman, Deutschland
Büsingen, Schweiz
Bodman, Deutschland
Salem, Deutschland
Hilzingen, Deutschland
Konstanz-Dettingen, Deutschland
Konstanz-Dettingen, Deutschland
Romanshorn, Schweiz
Romanshorn, Schweiz
Lindau, Deutschland
Lindau, Deutschland
Hilzingen, Deutschland
Romanshorn, Schweiz
Romanshorn, Schweiz
Romanshorn, Schweiz
Lindau, Bodensee, Deutschland
Wer am Bodensee ein Motorboot fahren will, braucht dafür eine amtliche Zulassung nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Die Regeln gelten für alle drei Anrainerstaaten einheitlich. Beim Kauf entscheidet der Zulassungsstatus deshalb mit darüber, ob Sie das Boot direkt nutzen können oder erst noch Aufwand haben.
Die Bodenseezulassung ist die behördliche Genehmigung, ein Boot mit Maschinenantrieb auf dem Bodensee zu betreiben. Sie wird für Schiff und Motor gemeinsam ausgestellt und muss regelmäßig erneuert werden, üblicherweise alle drei Jahre. Sie umfasst technische Prüfungen zu Abgasen, Kraftstoffanlage, Bilgenentwässerung und Gasanlage, ähnlich einer Art Boots-TÜV.
Zuständig ist das Schifffahrtsamt am jeweiligen Ufer, in Deutschland je nach Standort das Landratsamt.
Je nach Baujahr von Boot und Motor gelten unterschiedliche Abgasanforderungen:
Neue Boote müssen außerdem nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein. Bei älteren Booten, etwa mit Baujahr bis 1998, ist vor der Inbetriebnahme in der Regel eine technische Untersuchung durch einen Sachverständigen nötig.
Zusätzlich zur Zulassung des Bootes brauchen Sie als Fahrer in der Regel ein Bodenseeschifferpatent. Kategorie A gilt für Motorboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS). Kategorie D gilt für Segelboote über 12 m² Segelfläche.
Kann ich ein Boot ohne Bodenseezulassung auf dem Bodensee fahren?
Nein. Motorboote dürfen nur mit gültiger Zulassung und Kennzeichen in Betrieb genommen werden.
Wie lange ist die Bodenseezulassung gültig?
In der Regel drei Jahre. Danach wird sie verlängert.
Gilt die Zulassung auch für einen neuen Motor?
Sie gilt für Boot und Motor zusammen. Bei einem Motorwechsel sollten Sie beim Schifffahrtsamt nachfragen, ob eine neue Zulassung nötig ist.
Was ist der Unterschied zwischen BSO 1 und BSO 2?
Es sind unterschiedliche Abgasstufen. BSO 2 ist die strengste Norm für neue Motoren.
Wo finde ich Motorboote mit Bodenseezulassung?
Alle Inserate mit Bodenseezulassung finden Sie oben auf dieser Seite. Händlerangebote finden Sie unter Bootshändler am Bodensee.