Motorboot mit Bodenseezulassung kaufen: Das sollten Sie wissen

Wer am Bodensee ein Motorboot fahren will, braucht dafür eine amtliche Zulassung nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Die Regeln gelten für alle drei Anrainerstaaten einheitlich. Beim Kauf entscheidet der Zulassungsstatus deshalb mit darüber, ob Sie das Boot direkt nutzen können oder erst noch Aufwand haben.

Was ist die Bodenseezulassung?

Die Bodenseezulassung ist die behördliche Genehmigung, ein Boot mit Maschinenantrieb auf dem Bodensee zu betreiben. Sie wird für Schiff und Motor gemeinsam ausgestellt und muss regelmäßig erneuert werden, üblicherweise alle drei Jahre. Sie umfasst technische Prüfungen zu Abgasen, Kraftstoffanlage, Bilgenentwässerung und Gasanlage, ähnlich einer Art Boots-TÜV.

Welche Boote brauchen eine Zulassung?

  • Alle Motorboote und Boote mit Maschinenantrieb.
  • Segelboote mit Motor oder mit Wohn-, Koch- oder Sanitäreinrichtung.
  • Boote ohne Motor ab 2,50 m Länge müssen nur registriert werden.

Zuständig ist das Schifffahrtsamt am jeweiligen Ufer, in Deutschland je nach Standort das Landratsamt.

Abgasstufen: BSO 1, BSO 2 und ältere Motoren

Je nach Baujahr von Boot und Motor gelten unterschiedliche Abgasanforderungen:

  • BSO 2: die aktuell strengste Stufe, für neue Motoren.
  • BSO 1: für Motoren älterer Bauart.
  • Nicht abgasgeprüfte Motoren: für alte Boote und Motoren gibt es eine eigene Zulassungsart.

Neue Boote müssen außerdem nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein. Bei älteren Booten, etwa mit Baujahr bis 1998, ist vor der Inbetriebnahme in der Regel eine technische Untersuchung durch einen Sachverständigen nötig.

Checkliste: Gebrauchtes Motorboot mit Bodenseezulassung kaufen

  1. Gültigkeit prüfen: Wann läuft die aktuelle Zulassung ab? Steht die Verlängerung bald an?
  2. Boot und Motor im Paket: Die Zulassung gilt nur für die Kombination. Ein späterer Motortausch kann eine neue Zulassung erfordern.
  3. Abgasstufe erfragen: BSO 1 oder BSO 2, mit Nachweis (Abgastypenprüfzertifikat).
  4. Gas- und Sanitäranlage: Die Gasanlage muss abgenommen sein, und Toiletten brauchen einen Fäkalientank.
  5. Unterlagen prüfen: Zulassungsbescheid, Kennzeichen, Kaufvertrag und Nachweise früherer Abnahmen.
  6. Eigentümerwechsel klären: Änderungen müssen dem Schifffahrtsamt gemeldet werden. Fragen Sie vor dem Kauf nach dem genauen Ablauf.
  7. Inserat genau lesen: Manche Boote werden ausdrücklich ohne Bodenseezulassung angeboten.

Brauche ich ein Patent?

Zusätzlich zur Zulassung des Bootes brauchen Sie als Fahrer in der Regel ein Bodenseeschifferpatent. Kategorie A gilt für Motorboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS). Kategorie D gilt für Segelboote über 12 m² Segelfläche.

Häufige Fragen

Kann ich ein Boot ohne Bodenseezulassung auf dem Bodensee fahren?
Nein. Motorboote dürfen nur mit gültiger Zulassung und Kennzeichen in Betrieb genommen werden.

Wie lange ist die Bodenseezulassung gültig?
In der Regel drei Jahre. Danach wird sie verlängert.

Gilt die Zulassung auch für einen neuen Motor?
Sie gilt für Boot und Motor zusammen. Bei einem Motorwechsel sollten Sie beim Schifffahrtsamt nachfragen, ob eine neue Zulassung nötig ist.

Was ist der Unterschied zwischen BSO 1 und BSO 2?
Es sind unterschiedliche Abgasstufen. BSO 2 ist die strengste Norm für neue Motoren.

Wo finde ich Motorboote mit Bodenseezulassung?
Alle Inserate mit Bodenseezulassung finden Sie oben auf dieser Seite. Händlerangebote finden Sie unter Bootshändler am Bodensee.